Datenschutz

Oberstes Gebot beim Umgang mit Gesundheitsdaten muss der Schutz dieser äußerst sensiblen Informationen sein.

Deshalb stehen wir der zentralen Speicherung sehr skeptisch gegenüber.

Derzeit gibt es laut Sicherheitsbericht der Gematik 2018 pro Monat rund 1200 Schwachstellenmeldungen in der TI…

Bei der Zwangsanbindung an die TI muss rechtlich sicher sein, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Zahnarzt am Konnektor endet.

Nach der Übernahme der Mehrheit in der gematik durch das Bundesgesundheitsministerium (Regelung im TSVG) muss über Konsequenzen für die Mitarbeit der Thüringer Vertreter im Beirat der gematik nachgedacht werden.
Wenn dort für unsere Delegierten keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr bestehen, welchen Sinn hat die Teilnahme hochrangiger Standesvertreter an den Sitzungen?

Wissen Sie eigentlich, ob Ihr Konnektor seriell oder parallel installiert ist?
Und das sie im Falle einer parallelen Installation der Konnektor keinen Schutz gegen das Eindringen von Malware bietet, Sie also selbst Vorkehrungen treffen müssen?

Haben Sie das Kleingedruckte zu Ihrem neuen Kartenlesegerät gelesen?
Ist Ihnen bewußt, dass die geforderten Bedingungen praktisch nicht einzuhalten sind und deshalb wieder einmal unklare Risiken für den Praxisinhaber entstehen?

Sicher kann unsere Kammer uns nicht alles abnehmen, wir sind und bleiben Selbstständige. Bei solchen gravierenden Fragen aber, die von den installierenden Firmen der Einfachheit halber wohl gern unterschlagen werden, hätten wir eine Information bzw. Stellungnahme schon erwartet.

Wir brauchen klare Regelungen, wo die Verantwortung der Praxiseigentümer bei Problemen, die durch die Netzanbindung entstehen endet.
Und auch dafür, wer die dauerhaft erhöhten Kosten für die Absicherung der bis dato vom Internet getrennten Praxisnetzwerke übernimmt.

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