Derzeit wird im Bundestag über das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beraten.
Bisher orientierten sich die Punktwertverhandlungen der GKV an der Grundlohnsummen-Entwicklung – was die enormen Preissteigerungen im Medizinproduktesektor, die aktuelle allgemeine Preisentwicklung und die – richtigen und notwendigen -Steigerungen der Vergütungen der Mitarbeiter, und damit die Praxisausgaben, sowieso schon nicht adäquat widerspiegelte.
Der aktuelle Gesetzentwurf beinhaltet nun eine Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf einen sogar verminderten Prozentsatz der Grundlohnsumme in den nächsten zwei Jahren in Verbindung mit einer strikten Budgetierung. Es sollen damit in den zwei Jahren 460 Mio EUR eingespart werden. – Und das bei unverändertem Leistungsanspruch der Versicherten und dem, u.a. von den Krankenkassen angefeuerten sehr hohen Anspruchsverhalten/Erwartungen der Patienten.
Gleichzeitig wurde in den letzten Jahren der Leistungsanspruch der Versicherten deutlich erweitert: Mehr Leistungen in der Parodontitisbehandlung, zahnärztliche Schlafmedizin, adhäsive Füllungen für einige Patientengruppen und weiteres. Diese Mehrleistungen kommen aber erst jetzt zum Tragen und zeigen Kosteneffekte!
Das alles mehr für inflationsbereinigt weniger Honorar?
Die geplante Honorardeckelung wird damit zwangsweise zu einer Leistungskürzung zu Lasten der notwendigen zahnärztlichen Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten führen – die wieder wir ihnen erklären müssen! Zahnmedizinisch notwendige Behandlungen werden nicht mehr in der Qualität und Quantität durchgeführt werden können.
Es wird eine Verschlechterung der zahnärztlichen Versorgung wissentlich in Kauf genommen, um die Folgen der verfehlten Gesundheitspolitik der letzten Jahrzehnte auszubügeln – auf dem Rücken der Patienten und der Leistungserbringer.
Vermutlich wird das Vergütungsniveau in Ministerium und Krankenkassen eher nicht in gleichem Maße abgesenkt …
(Nö, natürlich nicht: Bundestagsdiäten: automatische Anpassung nach dem Nominallohnindex – natürlich ohne Lauterbach-„Abminderung“ idHv 0,75% bzw 1,5% ; Verdi-Tarifvertrag 2023 für AOK-Beschäftigte: +3,1% und Einmalzahlung)
Der Kostenanteil der Zahnmedizin am Gesamtvolumen der GKV beträgt derzeit lediglich 6% (und damit ungefähr so viel wie die Verwaltungskosten der Krankenkassen) und ist in den letzten 2 Jahren bereits um 3 % gesunken.
Wir sind neben der „allgemeinen“ Inflation den ungebremsten Preissteigerungen des Gesundheitsmarktes ausgesetzt, ohne es in ähnlichem Maße betriebswirtschaftlich „weitergeben“ zu können, da die Honorare rechtlich gedeckelt sind.
in anderen Branchen kennen wir Rechnungsposten von Dienstleistern, wie „Zusatz Energiekosten 12,-/Monat“ oder der freundliche Hinweis: „aufgrund der gestiegenen Personalkosten und erhöhten gesetzlichen Anforderungen haben Sie doch sicher Verständnis, dass wir unsere Preise um 10% erhöhen müssen“, sie sind uns allen schon einmal begegnet. Dazu kommen horrend gestiegene Hygieneaufwendungen, z.B. durch regelmäßige extrem kostenintensive Geräte-Validierungen und Tests (gibt es zu diesen Anforderungen irgend eine Evidenz und Kosten-Nutzen-Rechnung?), Materialkosten und der zusätzliche Personalaufwand (der der Betreuung der Patienten nicht mehr zur Verfügung steht) durch Datenschutzverordnung, ausufernde Dokumentationsvorschriften und die „pflegeintensiven“ TI-Abläufe.
Es gibt bereits verschiedene ablehnende Stellungnahmen unserer Standesorganisationen und Fachgesellschaften an das BMG. Schreiben auch Sie an Ihre örtlichen Abgeordneten mit dem Hinweis auf die gefährdete Versorgungsqualität der Patienten!
Senden Sie diesen Brief an die Abgeordneten und den Minister!
Wir müssen alles dafür tun, dieses Gesetz mit Nachdruck und guten Argumenten zu verhindern – im Namen unserer Patienten, für den Erhalt der hohen Versorgungsqualität in Deutschland sowie für den Fortbestand der Praxen in der Zukunft.
Dr. Hansgeorg Siebert
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