Wer soll in den nächsten Jahren für die Thüringer Zahnärzte einstehen? Reicht es, von Freiberuflichkeit zu reden oder soll sie kämpferisch gelebt werden?
Wieviel Konsens mit den Aufsichtsbehörden ist möglich und nötig, oder ist es Zeit für ein „Ich wünsche mir ein bisschen mehr ärztliche Rebellion. Das täte der Ärztekammer gut.“ wie z.B. von der Thüringer Ärztekammer-Präsidentin Lundershausen?

Lesen Sie die Informationen im tzb 4/19 oder in den bereits kursierenden Flyern einzelner Listen.
Wieviel Floskel ist da?
Wieviel konkreter Plan?
Trauen Sie den Kandidaten zu, die notwendigen Ideen, Initiative und Durchsetzungskraft zu haben?

Eine Liste stellt sich zB. als „Bollwerk gegen Behördenwillkür“ dar. Das wäre ja gut und notwendig. So etwas brauchen wir. Allerdings waren die Anträge der Gruppierung in der Kammerversammlung in der Vergangenheit überwiegend politisch-appellativ, weniger aktiv-gestaltend. Diese freie Stimme der Zahnärzteschaft müsste viel lauter werden, um den vorgetragenen Anspruch zu erfüllen. Leider habe ich wenig Hoffnung.

Andere Listen sind so in der Gegenwart angekommen, dass sie nicht einmal eine Präsenz in den elektronischen Medien auf die Beine stellen können…

Wie hoch ist der Altersdurchschnitt des „einigen Berufsstands“?
Können einige dieser Kollegen ihre gelegentlich zum Ausdruck gebrachte Distanz zur Kammer und Ihren Organen hintanstellen?

Übrigens VdZÄ: „Auch Freiberuflerinnen, die ausschließlich über ihr berufsständisches Versorgungswerk altersversichert sind, können sich die Kindererziehungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Einen Rentenanspruch hat dort zurzeit aber nur, wer die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erreicht. Die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen für Geburten vor dem 1. Januar 1992 ein Jahr, für Geburten danach drei Jahre. Da aber immer noch eine Benachteiligung besteht, dürfte das letzte Wort in dieser Sache nicht gesprochen sein. Der ABV empfiehlt deshalb allen Mitgliedern von berufsständischen Versorgungswerken, die Kinder erziehen oder in der Vergangenheit Kinder erzogen haben, einen Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf Anerkennung ihrer Kindererziehungszeiten zu stellen.“ (Quelle: zm online: https://www.zm-online.de/archiv/2008/11/praxis/mit-kind-und-karriere/)
Aufgabe unserer Vertreter muss es also sein, die eine Gleichbehandlung behindernde Mindestversicherungszeit von 60 Monaten zum Fall zu bringen. Ob nun auf politischem Weg oder durch Unterstützung einer Musterklage oder beides – egal.
Fordern kann man ja viel – informiert und konkret, bitte.

„Zukunft jetzt“ hat mit dem Vertreterpool eine interessante Idee – da sind wir dabei!

Und vor allem: Wählen Sie!

Th. Hacker

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