Die sogenannte „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist aktuell eine zum Infektionsschutz ungeeignete Maßnahme. Vor dem Hintergrund der derzeitig auftretenden Virusvarianten und der fehlenden Wirksamkeit der vorliegenden Impfstoffe gegen diese Varianten ist der durch diese Massnahme erhoffte Fremdschutz nachweislich nicht erreichbar.
Andererseits hat diese Massnahme das Potential, dass dringend benötigte Kollegen und Mitarbeiter aus der Versorgung verloren gehen, wie sich leider schon mehrfach in Thüringen gezeigt hat.
Leider besteht wohl keine Aussicht auf Rücknahme oder Änderung der Regelung durch die Bundesregierung.
Aufgabe der Standesorganisationen muss es somit sein, darauf hinzuwirken, dass die behördliche Umsetzung immer im Hinblick auf die erwünschte Wirkung (Fremdschutz vulnerabler Gruppen) erfolgt und somit keine Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden – weder in unter- noch sogenannten überversorgten Gebieten Thüringens! Es sollen alle betroffenen Kollegen und Mitarbeiter jede mögliche Beratung und kollegiale Unterstützung durch die Standesvertretungen bekommen, um sie im Beruf zu halten.

Anlässlich eines aktuellen Falles: Sollten Sie amtliche Anschreiben diesbezüglich erhalten, lassen Sie sich von der KZVTh beraten, bevor Sie antworten oder Schritte einleiten. Hilfe wird geboten.

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